Ja, der Unterschied zwischen Sollversteuerung und Istversteuerung gilt auch für Einzelunternehmer. Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer bereits mit der Ausstellung der Rechnung fällig, unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung schon bezahlt hat oder nicht. Bei der Istversteuerung wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn der Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Einzelunternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen die Istversteuerung wählen, was insbesondere für kleinere Unternehmen und Freiberufler vorteilhaft sein kann, da sie so ihre Liquidität besser steuern können. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen können beim zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater erfragt werden.