Der Selbstanteil bei außergewöhnlichen Belastungen im deutschen Steuerrecht wird als „zumutbare Belastung“ bezeichnet. Das bedeutet: Nur der Teil der Kosten, der die zumutbare B... [mehr]
Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten sind Begriffe aus dem deutschen Steuerrecht, die verschiedene Arten von Ausgaben beschreiben, die steuerlich absetzbar sind. 1. **Sonderausgaben**: Dies sind Ausgaben, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, aber dennoch steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören beispielsweise Beiträge zur Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer und bestimmte Ausbildungskosten. Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. 2. **Außergewöhnliche Belastungen**: Diese Ausgaben sind notwendig und können nicht durch zumutbare Eigenbelastungen abgedeckt werden. Dazu zählen beispielsweise Krankheitskosten, Pflegekosten oder Unterhaltszahlungen. Der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass diese Belastungen über das übliche Maß hinausgehen, um sie steuerlich geltend machen zu können. 3. **Werbungskosten**: Werbungskosten sind Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und Reisekosten. Werbungskosten werden direkt von den Einnahmen abgezogen, was das zu versteuernde Einkommen reduziert. Jede dieser Ausgabenart hat spezifische Regelungen und Höchstgrenzen, die bei der Steuererklärung beachtet werden müssen.
Der Selbstanteil bei außergewöhnlichen Belastungen im deutschen Steuerrecht wird als „zumutbare Belastung“ bezeichnet. Das bedeutet: Nur der Teil der Kosten, der die zumutbare B... [mehr]
Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendunge... [mehr]
Die Werbungskostenpauschale (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt) beträgt aktuell 1.230 Euro pro Jahr (Stand: Steuerjahr 2023 und 2024) für Arbeitnehmer in Deutschland. Das bedeutet, das... [mehr]
Ja, die Werbungskostenpauschale und die Homeoffice-Pauschale können grundsätzlich zusammen steuermindernd wirken, aber mit Einschränkungen: - **Werbungskostenpauschale**: Arbeitnehmer:... [mehr]
Die zumutbare Selbstbeteiligung bei den außergewöhnlichen Belastungen richtet sich in Deutschland nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie ist abhängig vom Gesamtbetrag... [mehr]