Was sind Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten?

Antwort

Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten sind Begriffe aus dem deutschen Steuerrecht, die verschiedene Arten von Ausgaben beschreiben, die steuerlich absetzbar sind. 1. **Sonderausgaben**: Dies sind Ausgaben, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, aber dennoch steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören beispielsweise Beiträge zur Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer und bestimmte Ausbildungskosten. Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. 2. **Außergewöhnliche Belastungen**: Diese Ausgaben sind notwendig und können nicht durch zumutbare Eigenbelastungen abgedeckt werden. Dazu zählen beispielsweise Krankheitskosten, Pflegekosten oder Unterhaltszahlungen. Der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass diese Belastungen über das übliche Maß hinausgehen, um sie steuerlich geltend machen zu können. 3. **Werbungskosten**: Werbungskosten sind Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und Reisekosten. Werbungskosten werden direkt von den Einnahmen abgezogen, was das zu versteuernde Einkommen reduziert. Jede dieser Ausgabenart hat spezifische Regelungen und Höchstgrenzen, die bei der Steuererklärung beachtet werden müssen.

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