Seit wann darf man kein zweites Büro haben, wenn man eine Homeofficepauschale geltend machen möchte?

Antwort

Die Regelung zur Homeoffice-Pauschale in Deutschland besagt, dass ein Steuerpflichtiger die Pauschale nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Regelung existiert seit der Einführung der Homeoffice-Pauschale im Jahr 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Sie kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, also beispielsweise kein Büro im Unternehmen nutzen kann. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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