Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt grundsätzlich auch für selbständige Lehrer. Seit dem Steuerjahr 2020 können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige und Freiberufle... [mehr]
Die Regelung zur Homeoffice-Pauschale in Deutschland besagt, dass ein Steuerpflichtiger die Pauschale nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Regelung existiert seit der Einführung der Homeoffice-Pauschale im Jahr 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Sie kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, also beispielsweise kein Büro im Unternehmen nutzen kann. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt grundsätzlich auch für selbständige Lehrer. Seit dem Steuerjahr 2020 können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige und Freiberufle... [mehr]
Ja, einen Computer, den du für dein Home Office beruflich nutzt, kannst du grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Berufliche Nutzung**... [mehr]
Die Werbungskostenpauschale (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt) beträgt aktuell 1.230 Euro pro Jahr (Stand: Steuerjahr 2023 und 2024) für Arbeitnehmer in Deutschland. Das bedeutet, das... [mehr]
Ja, die Werbungskostenpauschale und die Homeoffice-Pauschale können grundsätzlich zusammen steuermindernd wirken, aber mit Einschränkungen: - **Werbungskostenpauschale**: Arbeitnehmer:... [mehr]