Steuerberater dürfen die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) berechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ist-Versteuerung ist nich... [mehr]
Ob Einnahmen aus Rückzahlungen für Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. **Grundsätzliches zur Umsatzsteuer bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR):** - Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Universitäten) sind nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 UStG ausüben. - Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt (hoheitliche Tätigkeiten) sind grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar (§ 2 Abs. 3 UStG). **Rückzahlungen – umsatzsteuerliche Behandlung:** - Rückzahlungen sind meist keine eigenständigen Umsätze, sondern Korrekturen vorheriger Geschäftsvorfälle. - Beispiel: Eine jPöR hat eine Leistung erbracht und Umsatzsteuer abgeführt. Wird das Entgelt (ganz oder teilweise) zurückgezahlt (z.B. wegen Rücktritt, Minderung, Storno), muss die Umsatzsteuer entsprechend berichtigt werden (§ 17 UStG). - Die Rückzahlung selbst ist dann keine neue umsatzsteuerpflichtige Einnahme, sondern eine Korrektur des ursprünglichen Umsatzes. **Sonderfall: Rückzahlung von Zuschüssen oder Fördermitteln** - Werden Zuschüsse oder Fördermittel zurückgezahlt, ist zu prüfen, ob diese ursprünglich umsatzsteuerbar waren. Die Rückzahlung ist dann ebenfalls eine Korrektur. **Fazit:** Einnahmen aus Rückzahlungen sind in der Regel **nicht** umsatzsteuerpflichtig, sondern stellen eine Korrektur eines früheren Umsatzes dar. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Zahlung umsatzsteuerbar war und ob die jPöR insoweit als Unternehmer gehandelt hat. **Weiterführende Informationen:** - [§ 2 UStG – Unternehmer, Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html) - [§ 17 UStG – Berichtigung des Steuerbetrags](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__17.html) Für eine abschließende Beurteilung sollte der konkrete Einzelfall geprüft werden, ggf. unter Einbeziehung eines Steuerberaters.
Steuerberater dürfen die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) berechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ist-Versteuerung ist nich... [mehr]
Ja, ein B2B-Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben, wenn er eine ordnungsgemäße Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen innerhal... [mehr]
Bei einer Überzahlung auf eine Rechnung durch deinen Kunden stellt sich die Frage, ob diese Überzahlung als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt gilt. **Grundsatz:** Umsatzsteuer ist grunds&au... [mehr]
Die Mehrwertsteuer (abgekürzt MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in den meisten Ländern, darunter auch Deutschland, a... [mehr]
Eine Abfindungszahlung enthält in der Regel **keine Umsatzsteuer**. Abfindungen werden meist im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gezahlt, zum Beispiel bei einer K&uu... [mehr]
Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld) oder der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Reha-Zuschüsse) sind grundsätzlich **nicht umsatzsteuerpflichtig**. Sie... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (M... [mehr]
Ob der „Limo Orange Grundstoff“ für die Herstellung von Getränken umsatzsteuerlich als Lebensmittelzubereitung gilt, hängt von der konkreten Einordnung nach dem deutschen Um... [mehr]
Im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) bezieht sich der Begriff „verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ auf die Einordnung von Speisen und Getränken hinsichtlich der Umsat... [mehr]