Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld) oder der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Reha-Zuschüsse) sind grundsätzlich **nicht umsatzsteuerpflichtig**. Sie... [mehr]
Ob Einnahmen aus Rückzahlungen für Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. **Grundsätzliches zur Umsatzsteuer bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR):** - Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Universitäten) sind nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 UStG ausüben. - Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt (hoheitliche Tätigkeiten) sind grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar (§ 2 Abs. 3 UStG). **Rückzahlungen – umsatzsteuerliche Behandlung:** - Rückzahlungen sind meist keine eigenständigen Umsätze, sondern Korrekturen vorheriger Geschäftsvorfälle. - Beispiel: Eine jPöR hat eine Leistung erbracht und Umsatzsteuer abgeführt. Wird das Entgelt (ganz oder teilweise) zurückgezahlt (z.B. wegen Rücktritt, Minderung, Storno), muss die Umsatzsteuer entsprechend berichtigt werden (§ 17 UStG). - Die Rückzahlung selbst ist dann keine neue umsatzsteuerpflichtige Einnahme, sondern eine Korrektur des ursprünglichen Umsatzes. **Sonderfall: Rückzahlung von Zuschüssen oder Fördermitteln** - Werden Zuschüsse oder Fördermittel zurückgezahlt, ist zu prüfen, ob diese ursprünglich umsatzsteuerbar waren. Die Rückzahlung ist dann ebenfalls eine Korrektur. **Fazit:** Einnahmen aus Rückzahlungen sind in der Regel **nicht** umsatzsteuerpflichtig, sondern stellen eine Korrektur eines früheren Umsatzes dar. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Zahlung umsatzsteuerbar war und ob die jPöR insoweit als Unternehmer gehandelt hat. **Weiterführende Informationen:** - [§ 2 UStG – Unternehmer, Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html) - [§ 17 UStG – Berichtigung des Steuerbetrags](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__17.html) Für eine abschließende Beurteilung sollte der konkrete Einzelfall geprüft werden, ggf. unter Einbeziehung eines Steuerberaters.
Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld) oder der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Reha-Zuschüsse) sind grundsätzlich **nicht umsatzsteuerpflichtig**. Sie... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (M... [mehr]
Ob der „Limo Orange Grundstoff“ für die Herstellung von Getränken umsatzsteuerlich als Lebensmittelzubereitung gilt, hängt von der konkreten Einordnung nach dem deutschen Um... [mehr]
Im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) bezieht sich der Begriff „verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ auf die Einordnung von Speisen und Getränken hinsichtlich der Umsat... [mehr]
Zinsen aus Rückzahlungen von Zuwendungen und Zuweisungen (Landesmittel) sind für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel **nicht umsatzsteuerpflichtig**. **Begrü... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes „Reihengeschäft“ innerhalb der EU. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt davon ab, wie die Warenbewegung und die Rechnungsstell... [mehr]
Bei einem Verkauf von Waren aus Belgien an einen deutschen Händler, der die Ware nach Deutschland verbringt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrech... [mehr]
Bei der Umsatzsteuererklärung ist es wichtig, den ideellen Bereich (nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) und den wirtschaftlichen Bereich (wirtschaftliche Tätigkeiten) klar zu unterscheide... [mehr]
In Deutschland gibt es bestimmte Rechnungen und Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Dazu gehören unter anderem: 1. **Gesundheitsleistungen**: Leistungen von Ärzten, Zahnä... [mehr]