Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Ob Einnahmen aus Rückzahlungen für Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. **Grundsätzliches zur Umsatzsteuer bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR):** - Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Universitäten) sind nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 UStG ausüben. - Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt (hoheitliche Tätigkeiten) sind grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar (§ 2 Abs. 3 UStG). **Rückzahlungen – umsatzsteuerliche Behandlung:** - Rückzahlungen sind meist keine eigenständigen Umsätze, sondern Korrekturen vorheriger Geschäftsvorfälle. - Beispiel: Eine jPöR hat eine Leistung erbracht und Umsatzsteuer abgeführt. Wird das Entgelt (ganz oder teilweise) zurückgezahlt (z.B. wegen Rücktritt, Minderung, Storno), muss die Umsatzsteuer entsprechend berichtigt werden (§ 17 UStG). - Die Rückzahlung selbst ist dann keine neue umsatzsteuerpflichtige Einnahme, sondern eine Korrektur des ursprünglichen Umsatzes. **Sonderfall: Rückzahlung von Zuschüssen oder Fördermitteln** - Werden Zuschüsse oder Fördermittel zurückgezahlt, ist zu prüfen, ob diese ursprünglich umsatzsteuerbar waren. Die Rückzahlung ist dann ebenfalls eine Korrektur. **Fazit:** Einnahmen aus Rückzahlungen sind in der Regel **nicht** umsatzsteuerpflichtig, sondern stellen eine Korrektur eines früheren Umsatzes dar. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Zahlung umsatzsteuerbar war und ob die jPöR insoweit als Unternehmer gehandelt hat. **Weiterführende Informationen:** - [§ 2 UStG – Unternehmer, Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html) - [§ 17 UStG – Berichtigung des Steuerbetrags](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__17.html) Für eine abschließende Beurteilung sollte der konkrete Einzelfall geprüft werden, ggf. unter Einbeziehung eines Steuerberaters.
Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Rückzahlungen von Anteilen einer Gesellschaft (z. B. bei einer GmbH oder Genossenschaft) sind in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften re... [mehr]
Bei der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Ist diese Differenz neg... [mehr]
Der Steuerschlüssel für 8,1 % Umsatzsteuer in der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2024 der neue Normalsatz der Mehrwertsteuer (MWST). Du musst diesen Steuerschlüssel immer dann verwenden... [mehr]
Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Lieferungen (differenzbesteuerte und steuerfreie Waren) ist komplex und hängt von der Zusammensetzung der Sendung ab. Hier die wic... [mehr]
Wenn versendete Güter der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, gilt Folgendes für die Umsatzsteuer auf Versandkosten: Die Versandkosten (z. B. Porto, Verpackung) sind als... [mehr]
Anzahlungsrechnungen werden in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel in **Zeile 26, Kennziffer 81** („Umsätze, für die die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird (Ist-V... [mehr]
Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]
Ja, eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf einer Kundenrechnung muss berichtigt werden. Die korrekte Angabe der USt-IdNr. ist insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferun... [mehr]
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach § 18a UStG müssen grundsätzlich nur innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und bestimmte sonstige L... [mehr]