Der Pflegepauschbetrag für einen Rentner mit Pflegegrad 2 beträgt 1.200 Euro pro Jahr. Dieser Pauschbetrag kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, um die steuerlich... [mehr]
Ein Rentner kann ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich auch dann steuerlich absetzen, wenn er keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Tätigkeit erzielt, sondern ausschließlich Kapitaleinkünfte (z. B. aus Vermietung von Wertpapieren, Zinsen, Dividenden) hat. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr streng. Nach aktueller Rechtslage (Stand 2024) erkennt das Finanzamt ein häusliches Arbeitszimmer nur dann an, wenn es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Für Kapitaleinkünfte gilt: - **Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG)** zählen grundsätzlich zu den sogenannten Überschusseinkünften. - Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die Nutzung des Arbeitszimmers zur Einkünfteerzielung erforderlich ist und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. **Wichtige Einschränkung:** Seit Einführung der Abgeltungsteuer (2009) ist der Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften grundsätzlich ausgeschlossen (§ 20 Abs. 9 EStG). Es gilt ein Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro pro Person, Stand 2024). Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei bestimmten Altbeständen oder wenn die Regelbesteuerung gewählt wird) können tatsächliche Werbungskosten geltend gemacht werden. **Fazit:** In der Praxis kann ein Rentner die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zur Erzielung von Kapitaleinkünften in der Regel **nicht** steuerlich absetzen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn er zur Regelbesteuerung optiert und die Werbungskosten insgesamt den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Das ist aber selten und muss individuell geprüft werden. **Weitere Informationen:** - [Bundesfinanzministerium: Arbeitszimmer](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Arbeitszimmer.html) - [Abgeltungsteuer und Werbungskosten](https://www.finanztip.de/abgeltungssteuer/werbungskosten/) Im Zweifel empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.
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In Deutschland unterliegen Gewinne aus dem Krypto-Handel der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige Rentner ist oder eine Schwerbehinderung hat. Die Höhe der Einkommenste... [mehr]