Können Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nichtselbständiger Tätigkeit steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn es nicht Mittelpunkt der Tätigkeit ist?

Antwort

Ja, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei nichtselbständiger Tätigkeit steuerlich geltend gemacht werden, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden oder es muss kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, können die Kosten nur dann abgesetzt werden, wenn es sich um ein "notwendiges" Arbeitszimmer handelt, das ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. In diesem Fall sind die absetzbaren Kosten jedoch auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren.

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