Kann die Homeofficepauschale bei der Steuererklärung von Arbeitslosen geltend gemacht werden?

Antwort

Die Homeoffice-Pauschale kann grundsätzlich nur von Arbeitnehmern geltend werden, die im Homeoffice arbeiten Arbeitslose können diese Pauschale nicht in ihrer Steuererklärung ansetzen, da sie keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben. Es ist jedoch möglich, dass andere abzugsfähige Kosten oder Pauschalen für Arbeitslose relevant sind, im Zusammenhang mit der Jobsuche stehen.

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