Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt grundsätzlich auch für selbständige Lehrer. Seit dem Steuerjahr 2020 können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige und Freiberufle... [mehr]
Die Homeoffice-Pauschale kann grundsätzlich nur von Arbeitnehmern geltend werden, die im Homeoffice arbeiten Arbeitslose können diese Pauschale nicht in ihrer Steuererklärung ansetzen, da sie keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben. Es ist jedoch möglich, dass andere abzugsfähige Kosten oder Pauschalen für Arbeitslose relevant sind, im Zusammenhang mit der Jobsuche stehen.
Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt grundsätzlich auch für selbständige Lehrer. Seit dem Steuerjahr 2020 können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige und Freiberufle... [mehr]
Ja, einen Computer, den du für dein Home Office beruflich nutzt, kannst du grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Berufliche Nutzung**... [mehr]
Die Werbungskostenpauschale (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt) beträgt aktuell 1.230 Euro pro Jahr (Stand: Steuerjahr 2023 und 2024) für Arbeitnehmer in Deutschland. Das bedeutet, das... [mehr]
Ja, die Werbungskostenpauschale und die Homeoffice-Pauschale können grundsätzlich zusammen steuermindernd wirken, aber mit Einschränkungen: - **Werbungskostenpauschale**: Arbeitnehmer:... [mehr]