Kann zwischen einer Holding - GmbH & Co. KG und einer Tochter - GmbH eine Organschaft begründet werden?

Antwort

Ja, es ist möglich, zwischen einer Holding - GmbH & Co. KG einer Tochter - GmbH eine Organschaft zu begründen. Eine Organschaft im steuerlichen Sinne setzt voraus, dass eine Muttergesellschaft (in diesem Fall die Holding) und eine Tochtergesellschaft (die GmbH) in einem engen wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenhang stehen. Die Voraussetzungen für die Organschaft sind: 1. **Finanzielle Eingliederung**: Die Holding muss die Mehrheit der Stimmrechte an der Tochtergesellschaft halten. 2. **Wirtschaftliche Eingliederung**: Es muss ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Unternehmen bestehen. 3. **Organisatorische Eingliederung**: Die Tochtergesellschaft muss in die Organisation der Muttergesellschaft eingegliedert sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Organschaft beantragt werden, was steuerliche Vorteile, wie die Möglichkeit der Verlustverrechnung, mit sich bringen kann. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und Vorteile im Detail zu klären.

Kategorie: Steuern Tags: Holding Organschaft GmbH
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