Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ja, der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann auch für ein zurückliegendes Wirtschaftsjahr ausgefüllt werden. Es ist jedoch wichtig, dass alle relevanten Informationen und Daten korrekt und vollständig angegeben werden, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (Kapitel 17 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer) musst du nur dann Angaben machen, wenn du Arbeitnehmer... [mehr]
Mit Punkt 116 im Fragebogen für Einzelunternehmen, „Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?“, wird gefragt, ob dein Unternehmen seine Buchführung und seinen... [mehr]
Punkt 100 im Fragebogen für Einzelunternehmen („Angaben zu herrschenden Unternehmen“) bezieht sich darauf, ob das Einzelunternehmen von einem anderen Unternehmen beherrscht wird, also... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]