Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer bei der Steuererklärung bezieht sich auf die Pflichten eines Unternehmers im Rahmen des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG). Hier sind die wesentlichen Schritte und Begriffe erklärt: 1. **Umsatzsteuervoranmeldung**: Unternehmer müssen regelmäßig (monatlich oder vierteljährlich) eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. In dieser Voranmeldung wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die auf die Verkäufe erhoben wurde, sowie die Vorsteuer, die auf Einkäufe gezahlt wurde, angegeben. Die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ist die Zahllast oder das Guthaben. 2. **Umsatzsteuerjahreserklärung**: Am Ende des Geschäftsjahres muss eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben werden. Diese fasst alle Voranmeldungen des Jahres zusammen und korrigiert eventuelle Abweichungen. 3. **Abführung der Umsatzsteuer**: Die ermittelte Zahllast aus der Voranmeldung muss fristgerecht an das Finanzamt abgeführt werden. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer und der gezahlten Vorsteuer an das Finanzamt überweist. 4. **Vorsteuerabzug**: Unternehmer können die Vorsteuer, die sie auf betriebliche Einkäufe gezahlt haben, von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Dies reduziert die Zahllast. Zusammengefasst bedeutet die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer, dass ein Unternehmer regelmäßig die Umsatzsteuer berechnet, meldet und die entsprechende Zahllast an das Finanzamt überweist.
Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ja, eine Genossenschaftsbeteiligung muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn daraus Einkünfte entstehen, zum Beispiel in Form von Dividenden oder Gewinnbeteiligungen. Diese Eink&uu... [mehr]