Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird grundsätzlich **nur gezahlt, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist**. Das... [mehr]
Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) sind folgende Beträge und Aspekte relevant: **1. Regelbedarf:** Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2024 in Deutschland 563 € (Regelbedarfsstufe 1). Für Ehepaare oder Bedarfsgemeinschaften gelten niedrigere Einzelbeträge. **2. Kosten der Unterkunft und Heizung:** Zusätzlich zum Regelbedarf werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Was „angemessen“ ist, hängt von der jeweiligen Kommune ab und wird von den Sozialämtern festgelegt. Bei einem eigenen Reihenhaus werden die folgenden Kosten berücksichtigt: - Schuldzinsen (nicht Tilgung) - Grundsteuer - Wohngebäudeversicherung - Nebenkosten (z. B. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr) - Heizkosten **3. Einkommen:** Die eigene Rente sowie weitere Einkünfte (z. B. Betriebsrente, Unterhalt, Zinsen) werden angerechnet. Es gibt einen Freibetrag für kleine Renten (sog. „Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge“), der 2024 bis zu 251 € monatlich betragen kann, wenn eine zusätzliche Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente) vorliegt. **4. Vermögen:** Das selbst bewohnte Reihenhaus bleibt in der Regel als „angemessenes“ Vermögen geschützt, solange es nicht unangemessen groß oder luxuriös ist und du darin wohnst (§ 90 SGB XII). Ein Verkauf ist dann nicht erforderlich. **5. Schonvermögen:** Zusätzlich zum Haus gibt es ein Schonvermögen von 10.000 € pro Person (Stand 2024), das nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. **Zusammengefasst:** - Monatlicher Regelbedarf: 563 € (2024, Alleinstehende) - Plus: Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (bei Eigenheim: laufende Kosten, keine Tilgung) - Abzüglich: Anrechenbares Einkommen (z. B. Rente) - Vermögen: Selbstgenutztes Reihenhaus bleibt geschützt, Schonvermögen bis 10.000 € **Wichtige Hinweise:** Die genaue Berechnung ist individuell und hängt von den tatsächlichen Kosten und Einkünften ab. Die Sozialämter prüfen im Einzelfall, ob das Haus „angemessen“ ist und welche Kosten übernommen werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/themen/sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html).
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird grundsätzlich **nur gezahlt, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist**. Das... [mehr]
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Eine Frau erhält eine Witwenpension, wenn ihr Ehepartner verst ist und sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. In Deutschland hat eine Witwe Anspruch auf Witwenrente, wenn: 1. Der verstorben... [mehr]
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