Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) sind folgende Beträge und Aspekte relevant: **1. Regelbedarf:** Der monatliche Regelbedarf für Alleinsteh... [mehr]
Um zu berechnen, wie viel vom Lohn an das Amt für Grundsicherung (z. B. Sozialamt bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Jobcenter bei Bürgergeld) abgegeben werden muss, sind einige Details wichtig. Die Grundsicherung wird nur gezahlt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Einkommen wird dabei auf die Grundsicherung angerechnet, aber es gibt Freibeträge. **Angenommen:** - Du hast 9 Monate lang Grundsicherung erhalten: insgesamt 6.000 € (also ca. 666 € pro Monat). - Du hast 9 Monate lang Lohn erhalten: insgesamt 2.600 € (also ca. 288 € pro Monat). **Wichtige Punkte:** 1. **Einkommensanrechnung:** Das Amt rechnet dein Einkommen auf die Grundsicherung an. Es gibt aber einen Freibetrag (bei Erwerbseinkommen meist 100 € pro Monat, darüber hinaus gestaffelte Freibeträge). 2. **Rückwirkende Anrechnung:** Wenn du während des Bezugs von Grundsicherung Einkommen erzielst, musst du das melden. Das Amt berechnet dann, wie viel Grundsicherung dir tatsächlich zusteht. **Berechnung (vereinfacht):** - Monatlicher Lohn: 288 € - Grundfreibetrag: 100 € - Vom Rest (188 €) sind 20 % anrechnungsfrei = 37,60 € - Gesamter Freibetrag pro Monat: 100 € + 37,60 € = 137,60 € - Anzurechnendes Einkommen pro Monat: 288 € – 137,60 € = 150,40 € - Für 9 Monate: 150,40 € × 9 = 1.353,60 € **Das bedeutet:** Das Amt würde von den gezahlten 6.000 € Grundsicherung insgesamt 1.353,60 € zurückfordern bzw. gar nicht auszahlen, wenn das Einkommen von Anfang an bekannt war. **Wichtiger Hinweis:** Die tatsächliche Berechnung kann je nach individueller Situation (z. B. Werbungskosten, weitere Freibeträge, Art der Grundsicherung) abweichen. Für eine exakte Berechnung solltest du dich an das zuständige Amt wenden oder eine Sozialberatungsstelle aufsuchen. **Weitere Infos:** - [Bürgergeld Freibeträge](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/freibetraege-beim-buergergeld) - [Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html)
Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) sind folgende Beträge und Aspekte relevant: **1. Regelbedarf:** Der monatliche Regelbedarf für Alleinsteh... [mehr]
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird grundsätzlich **nur gezahlt, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist**. Das... [mehr]
Das Jobcenter berücksichtigt in der Regel dein Einkommen, du Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) beantragst. Bei einem Einkommen von 448 € pro Woche gibt es bestimmte Freibetr... [mehr]
Um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beziehen, musst du bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Diese Grenzen können je nach Bundesland und individueller Situation variieren. Gener... [mehr]
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I) wird auf Grundlage des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet. Dabei werden alle beitragspflichtige... [mehr]
Die Grundsicherung und das Bürgergeld sind beide Sozialleistungen in Deutschland, die jedoch unterschiedliche Zielgruppen und Regelungen haben. 1. **Grundsicherung**: Diese Leistung richtet sich... [mehr]