Das Sozialamt kann in bestimmten Fällen auch Informationen über zurückliegende Jahre im Ausland prüfen, insbesondere wenn es um die Feststellung von Ansprüchen auf Sozialleist... [mehr]
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird grundsätzlich **nur gezahlt, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist**. Das bedeutet: Wer als Rentner dauerhaft ins Ausland zieht, hat in der Regel **keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung**. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, etwa bei einem kurzfristigen Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub), aber nicht bei einem dauerhaften Umzug. Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die an den Aufenthalt in Deutschland gebunden ist. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/themen/sozialversicherung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html). **Fazit:** Grundsicherung wird im Ausland für Rentner in der Regel nicht gezahlt.
Das Sozialamt kann in bestimmten Fällen auch Informationen über zurückliegende Jahre im Ausland prüfen, insbesondere wenn es um die Feststellung von Ansprüchen auf Sozialleist... [mehr]
Die Grundsicherung und das Bürgergeld sind beide Sozialleistungen in Deutschland, die jedoch unterschiedliche Zielgruppen und Regelungen haben. 1. **Grundsicherung**: Diese Leistung richtet sich... [mehr]