Prüft das Sozialamt vergangene Jahre im Ausland?

Antwort

Das Sozialamt kann in bestimmten Fällen auch Informationen über zurückliegende Jahre im Ausland prüfen, insbesondere wenn es um die Feststellung von Ansprüchen auf Sozialleistungen geht. Dies kann relevant sein, wenn beispielsweise Einkommen, Vermögen oder andere relevante Faktoren aus dem Ausland berücksichtigt werden müssen. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland und individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich direkt beim zuständigen Sozialamt zu informieren, um spezifische Informationen zu erhalten.

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