Die Höhe von ALG I wird auf Grundlage des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate berechnet.

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Die Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I) wird auf Grundlage des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet. Dabei werden alle beitragspflichtigen Einkünfte berücksichtigt, einschließlich Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Berechnung erfolgt in der Regel, indem das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen ermittelt und dann ein bestimmter Prozentsatz davon als ALG I gezahlt wird. Dieser Prozentsatz beträgt in der Regel 60 % des bereinigten Nettoeinkommens, für Personen mit Kindern 67 %.

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