Ja, das Arbeitsamt kann unter bestimmten Umständen nach dem Ablauf des Arbeitslosengeldes I ( I) Geld zurückverlangen. Dies kann der Fall sein, wenn zu Unrecht Leistungen bezogen wurden, bei... [mehr]
Beim Bezug von Neustarthilfe wird das ALG II in der Regel als Einkommen betrachtet. Das bedeutet, dass sowohl dein Teil als auch der Teil für deine Tochter als Einnahmen zählen können. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Freibeträge zu beachten, die für die Berechnung des ALG II gelten. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten direkt bei der zuständigen Behörde oder einem Fachmann nachzufragen, um eine präzise Auskunft zu erhalten.
Ja, das Arbeitsamt kann unter bestimmten Umständen nach dem Ablauf des Arbeitslosengeldes I ( I) Geld zurückverlangen. Dies kann der Fall sein, wenn zu Unrecht Leistungen bezogen wurden, bei... [mehr]
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I) wird auf Grundlage des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet. Dabei werden alle beitragspflichtige... [mehr]
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I) wird auf Grundlage des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet. Dabei werden alle relevanten Eink&uu... [mehr]
ALG I steht für Arbeitslosengeld I. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung für Personen, die arbeitslos sind und zuvor in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftig... [mehr]
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) wird von der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland gezahlt. Die Finanzierung erfolgt durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenvers... [mehr]
Die Wahrscheinlichkeit einer rückwirkenden Aufhebung einer mehrjährig zurückliegenden ALG I Zahlung bei einer Neubeantragung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel d... [mehr]
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I) in Deutschland wird auf Basis des vorherigen Einkommens berechnet. Hier sind die wesentlichen Schritte zur Berechnung: 1. **Bemessungszeitraum**: Zun&au... [mehr]
Im Jahr 1999 lag der maximale Hinzuverdienst zu Arbeitslosengeld I (ALG I) bei 165 DM pro Monat. Verdiente man mehr als diesen Betrag, wurde das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt. Es ist wich... [mehr]