Bürgergeld können grundsätzlich Personen beantragen, die: - mindestens 15 Jahre alt sind, - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, - erwerbsfähig sind (also mind... [mehr]
Ja, ein Bürgergeldempfänger darf grundsätzlich Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs sein, das seinen Eltern gehört, auch wenn die Eltern alle Kosten des Fahrzeugs tragen. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Das Fahrzeug muss tatsächlich im Eigentum der Eltern stehen (im Fahrzeugbrief eingetragen). Der Bürgergeldempfänger ist dann nur Versicherungsnehmer, nicht aber Halter oder Eigentümer. 2. **Versicherung:** Es ist rechtlich möglich, dass jemand Versicherungsnehmer ist, ohne Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs zu sein. Die Versicherung muss darüber korrekt informiert werden. 3. **Leistungen beim Bürgergeld:** Das Fahrzeug zählt nur dann nicht als Vermögen des Bürgergeldempfängers, wenn er weder Eigentümer noch Halter ist. Ist er Halter oder Eigentümer, könnte das Fahrzeug als Vermögen angerechnet werden. 4. **Kostenübernahme:** Wenn die Eltern nachweislich alle Kosten tragen (z. B. durch Kontoauszüge), wird dem Bürgergeldempfänger kein "Einkommen" oder "Vermögensvorteil" unterstellt. 5. **Meldepflicht:** Änderungen in den Vermögens- oder Einkommensverhältnissen müssen dem Jobcenter gemeldet werden. Es empfiehlt sich, die Konstellation offen zu legen, um Missverständnisse zu vermeiden. **Fazit:** Es ist möglich, aber es sollte klar dokumentiert sein, dass das Fahrzeug nicht dem Bürgergeldempfänger gehört und er keine wirtschaftlichen Vorteile daraus zieht. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem zuständigen Jobcenter. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld) oder bei [frag-einen-anwalt.de](https://www.frag-einen-anwalt.de/).
Bürgergeld können grundsätzlich Personen beantragen, die: - mindestens 15 Jahre alt sind, - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, - erwerbsfähig sind (also mind... [mehr]
Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) abgelöst hat. Die Höhe des Bürgergelds ric... [mehr]
**Pro Bürgergeld:** - Sichert das Existenzminimum für Bedürftige - Fördert soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit - Reduziert Bürokratie im Vergleich zu frühere... [mehr]
Die Empfänger des Bürgergelds in Deutschland sind eine sehr heterogene Gruppe. Das Bürgergeld (seit 2023 Nachfolger von Hartz IV) wird an Menschen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nic... [mehr]
Hilfe zum Lebensunterhalt und Bürgergeld sind beides staatliche Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums in Deutschland, unterscheiden sich aber in Zielgruppe, Rechtsgrundlage und Voraussetz... [mehr]
Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen unterstützen soll, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten könne... [mehr]
Ein Bürgergeldempfänger in Deutschland hat verschiedene Pflichten, die im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt sind. Zu den wichtigsten Pflichten gehören: 1. **Mitwirkungspflicht:**... [mehr]
Die Voraussetzungen für eine Bürgergeld-Leistung in Deutschland sind: 1. **Mindestalter**: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und darfst die Regelaltersgrenze für die Rente noch nic... [mehr]
Beim Bürgergeld (ehemals Hartz IV) wird das Einkommen des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt, da ihr als sogenannte Bedarfsgemeinschaft g... [mehr]
Ob jemand Bürgergeld erhält, obwohl der Partner berufstätig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gilt beim Bürgergeld (ehemals Hartz IV), dass das Einkommen... [mehr]