Welche Betreuungsziele nach TIP gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung zur Teilnahme an Freizeitangeboten und kulturellen Veranstaltungen?

Antwort

Betreuungsziele nach dem T.I.P.-Modell (Teilhabefördernde Individuelle Planung) für Menschen mit geistiger Behinderung im Bereich Freizeitangebote und kulturelle Veranstaltungen könnten beispielsweise folgende sein: 1. **Selbstbestimmte Auswahl** Ziel: Die Person kann eigene Interessen und Wünsche bezüglich Freizeitaktivitäten und kultureller Veranstaltungen äußern und in die Planung einbringen. 2. **Soziale Teilhabe** Ziel: Die Person nimmt regelmäßig an Freizeitangeboten und kulturellen Veranstaltungen teil und baut dabei soziale Kontakte auf oder pflegt bestehende Freundschaften. 3. **Kompetenzförderung** Ziel: Die Person entwickelt Fähigkeiten, die eine selbstständigere Teilnahme an Freizeit- und Kulturangeboten ermöglichen (z.B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Eintrittskarten, Orientierung vor Ort). 4. **Integration in die Gemeinschaft** Ziel: Die Person wird in lokale Freizeit- und Kulturangebote eingebunden und fühlt sich als Teil der Gemeinschaft. 5. **Erweiterung des Erfahrungshorizonts** Ziel: Die Person lernt neue Freizeit- und Kulturangebote kennen und probiert diese aus, um ihren Erfahrungshorizont zu erweitern. 6. **Steigerung des Wohlbefindens** Ziel: Die Teilnahme an Freizeit- und Kulturangeboten trägt zur Steigerung des persönlichen Wohlbefindens und zur Lebensfreude bei. Diese Ziele sollten individuell angepasst und gemeinsam mit der betreffenden Person sowie ggf. ihrem Unterstützerkreis erarbeitet werden, um die größtmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Weitere Informationen zum T.I.P.-Modell findest du z.B. bei [Lebenshilfe NRW](https://www.lebenshilfe-nrw.de/angebote/teilhabeberatung/tip-modell/).

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