Welche Betreuungsziele nach TIP gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven und Lebensplanung?

Antwort

Im Rahmen des Teilhabe- und Pflegeprozesses (TiP) für Menschen mit geistiger Behinderung stehen beim Entwickeln von Zukunftsperspektiven und Lebensplanung folgende Betreuungsziele im Vordergrund: 1. **Selbstbestimmung stärken:** Förderung der Fähigkeit, eigene Wünsche, Bedürfnisse und Ziele zu äußern und Entscheidungen für das eigene Leben zu treffen. 2. **Lebensplanung unterstützen:** Begleitung bei der Entwicklung realistischer und individueller Lebensziele (z.B. Wohnen, Arbeit, Freizeit, Beziehungen). 3. **Kompetenzen fördern:** Ausbau von Alltagskompetenzen, um ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. 4. **Soziale Teilhabe ermöglichen:** Unterstützung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, z.B. durch Integration in Vereine, Freizeitgruppen oder ehrenamtliche Tätigkeiten. 5. **Zukunftsperspektiven entwickeln:** Gemeinsames Erarbeiten von kurz-, mittel- und langfristigen Perspektiven, z.B. in Bezug auf Wohnformen, Arbeitsmöglichkeiten oder persönliche Entwicklung. 6. **Netzwerke aufbauen und nutzen:** Förderung sozialer Kontakte und Aufbau eines unterstützenden Netzwerks (Familie, Freunde, Betreuer, Institutionen). 7. **Ressourcenorientierung:** Stärken und Fähigkeiten erkennen und gezielt fördern, um Selbstvertrauen und Eigenständigkeit zu stärken. 8. **Individuelle Unterstützung planen:** Entwicklung eines individuellen Hilfeplans, der die Wünsche und Ziele der Person berücksichtigt und regelmäßig überprüft wird. Diese Ziele orientieren sich an den Grundsätzen der Inklusion und Teilhabe gemäß dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und werden im TiP-Prozess gemeinsam mit der betroffenen Person und ggf. ihrem Umfeld erarbeitet und regelmäßig angepasst.

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