Freibetrag bei Hinterbliebenenrente auf Altersrente?

Antwort

Bei der Anrechnung der Hinterbliebenenrente auf die Altersrente gibt es bestimmte Freibeträge, die berücksichtigt werden. In Deutschland wird die Hinterbliebenenrente (Witwen- oder Witwerrente) auf die Altersrente angerechnet, jedoch gibt es einen Freibetrag, der nicht angerechnet wird. Der Freibetrag liegt in der Regel bei 1.000 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag die Hinterbliebenenrente nicht auf die Altersrente angerechnet wird. Verdient der Rentenempfänger mehr als diesen Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag auf die Altersrente angerechnet. Es ist wichtig, sich bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Fachmann für Rentenrecht zu informieren, da individuelle Umstände und Änderungen in der Gesetzgebung die Anrechnung beeinflussen können.

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