Entsteht bei einer Zwangsvollstreckungsandrohung an Gesamtschuldner eine Erhöhungsgebühr nach RVG?

Antwort

Ja, bei einer Zwangsvollstreckungsandrohung gegen Gesamtschuldner kann eine Erhöhungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehen. Diese Gebühr wird fällig, wenn die Vollstreckung gegen mehrere Schuldner erfolgt und zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Forderung durchzusetzen. Die genaue Höhe der Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Streitwert und den spezifischen Umständen des Falls. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Kosten und Gebühren zu klären.

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