Entsteht bei einer Zwangsvollstreckungsandrohung an Gesamtschuldner eine Erhöhungsgebühr nach RVG?

Antwort

Ja, bei einer Zwangsvollstreckungsandrohung gegen Gesamtschuldner kann eine Erhöhungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehen. Diese Gebühr wird fällig, wenn die Vollstreckung gegen mehrere Schuldner erfolgt und zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Forderung durchzusetzen. Die genaue Höhe der Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Streitwert und den spezifischen Umständen des Falls. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Kosten und Gebühren zu klären.

KI fragen

Verwandte Fragen

Was passiert, wenn ein Schuldner trotz Gerichtsurteil nicht zahlen kann?

Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]

Wie kann man einen privaten Schuldner pfänden?

Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]

Kann sich ein Chef im Strafverfahren darauf berufen, die Tatbestandsvoraussetzungen beim Vorenthalten von Sozialabgaben im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht erfüllt zu haben?

Wenn ein Arbeitgeber (z.B. der "Chef") Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) vom Lohn der Arbeitnehmer einbehält, diese aber nicht an... [mehr]