Welche Wirkung haben Mahnungen auf die Verjährungsfrist einer Firma?

Antwort

Die Mahnung hat eine wichtige Bedeutung für die Verjährungsfrist von Forderungen. In Deutschland unterbricht eine Mahnung die Verjährung, was bedeutet, dass die Verjährungsfrist von neuem zu laufen beginnt. Im konkreten Fall wurde die Firma am 20.11.2001 erstmals gemahnt. Diese Mahnung hat die Verjährungsfrist unterbrochen. Wenn die Verjährungsfrist beispielsweise 3 Jahre beträgt, würde sie nach der ersten Mahnung bis zum 20.11.2004 verlängert. Die zweite Mahnung am 05.12.2001 hat ebenfalls die Verjährung unterbrochen, jedoch ist zu beachten, dass die Frist nicht erneut von vorne beginnt, sondern die bereits unterbrochene Frist weiterläuft. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch die beiden Mahnungen die Verjährungsfrist unterbrochen wurde, und die Frist somit nicht abgelaufen ist, solange die Forderung nicht beglichen wird.

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