Ein Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn jemand bei Begehung einer Straftat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (§ 16 Abs. 1 StGB). Das bedeutet: Die handelnde Per... [mehr]
Ja, das ist korrekt. Ein Irrtum über ein Tatbestandsmerkmal führt in der Regel dazu, dass der Vorsatz fehlt. Vorsatz setzt voraus, dass der Täter die Umstände, die den Tatbestand erfüllen, kennt und willentlich handelt. Wenn jemand irrtümlich annimmt, dass ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal nicht vorliegt, handelt er nicht vorsätzlich in Bezug auf dieses Merkmal. Dies kann zu einer Einstufung als Fahrlässigkeit führen, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn jemand bei Begehung einer Straftat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (§ 16 Abs. 1 StGB). Das bedeutet: Die handelnde Per... [mehr]
Die Glaubwürdigkeit eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben abrechnet, aber nicht abführt, und dann gegenüber einem Gerichtsvollzieher behauptet, diese seien bereits bezahlt... [mehr]
Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Strafe, insbesondere nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben als Geschäftsführer. Die Rechtsprechung geht davon aus,... [mehr]
Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er e... [mehr]