Ja, das ist korrekt. Ein Irrtum über ein Tatbestandsmerkmal führt in der Regel dazu, dass der Vorsatz fehlt. Vorsatz setzt voraus, dass der Täter die Umstände, die den Tatbestand erfüllen, kennt und willentlich handelt. Wenn jemand irrtümlich annimmt, dass ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal nicht vorliegt, handelt er nicht vorsätzlich in Bezug auf dieses Merkmal. Dies kann zu einer Einstufung als Fahrlässigkeit führen, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.