Wer darf eine Kündigung unterschreiben?

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Eine Kündigung muss in der Regel von der Person unterschrieben werden, die das Arbeitsverhältnis beendet. Im Falle einer Arbeitnehmerkündigung ist das der Arbeitnehmer selbst. Bei einer Arbeitgeberkündigung muss die Kündigung von einer vertretungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet werden, oft ist das der Geschäftsführer oder ein Abteilungsleiter, je nach interner Regelung. Es ist wichtig, dass die Unterschrift von jemandem kommt, der die rechtliche Befugnis hat, im Namen des Unternehmens zu handeln.

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