Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Testierfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein rechtsgültiges Testament zu errichten. In Deutschland ist die Testierfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 2229 bis 2230 BGB. Hier sind einige wesentliche Punkte zur Testierfähigkeit: 1. **Mindestalter**: Grundsätzlich ist eine Person ab dem 18. Lebensjahr testierfähig (§ 2229 Abs. 1 BGB). Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr können jedoch ein Testament errichten, wenn sie dies vor einem Notar tun (§ 2229 Abs. 2 BGB). 2. **Geistige Gesundheit**: Eine Person muss in der Lage sein, die Bedeutung und die Folgen ihrer testamentarischen Verfügungen zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln. Personen, die aufgrund einer geistigen Störung, einer Geistesschwäche oder einer Bewusstseinsstörung nicht in der Lage sind, ein Testament zu errichten, sind testierunfähig (§ 2229 Abs. 4 BGB). 3. **Vorübergehende Störungen**: Auch vorübergehende Zustände, wie etwa eine akute psychische Erkrankung oder der Einfluss von Drogen oder Alkohol, können die Testierfähigkeit beeinträchtigen. 4. **Beweislast**: Im Streitfall muss die Testierunfähigkeit bewiesen werden. Dies kann durch ärztliche Gutachten oder Zeugenaussagen geschehen. 5. **Formvorschriften**: Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, um gültig zu sein. Es kann entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB) oder vor einem Notar errichtet werden (§ 2231 Nr. 1 BGB). Weitere Informationen zur Testierfähigkeit und den gesetzlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/). Diese Punkte bieten einen Überblick über die Testierfähigkeit und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen.
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch.... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]