Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Testierfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein rechtsgültiges Testament zu errichten. In Deutschland ist die Testierfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 2229 bis 2230 BGB. Hier sind einige wesentliche Punkte zur Testierfähigkeit: 1. **Mindestalter**: Grundsätzlich ist eine Person ab dem 18. Lebensjahr testierfähig (§ 2229 Abs. 1 BGB). Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr können jedoch ein Testament errichten, wenn sie dies vor einem Notar tun (§ 2229 Abs. 2 BGB). 2. **Geistige Gesundheit**: Eine Person muss in der Lage sein, die Bedeutung und die Folgen ihrer testamentarischen Verfügungen zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln. Personen, die aufgrund einer geistigen Störung, einer Geistesschwäche oder einer Bewusstseinsstörung nicht in der Lage sind, ein Testament zu errichten, sind testierunfähig (§ 2229 Abs. 4 BGB). 3. **Vorübergehende Störungen**: Auch vorübergehende Zustände, wie etwa eine akute psychische Erkrankung oder der Einfluss von Drogen oder Alkohol, können die Testierfähigkeit beeinträchtigen. 4. **Beweislast**: Im Streitfall muss die Testierunfähigkeit bewiesen werden. Dies kann durch ärztliche Gutachten oder Zeugenaussagen geschehen. 5. **Formvorschriften**: Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, um gültig zu sein. Es kann entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB) oder vor einem Notar errichtet werden (§ 2231 Nr. 1 BGB). Weitere Informationen zur Testierfähigkeit und den gesetzlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/). Diese Punkte bieten einen Überblick über die Testierfähigkeit und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem... [mehr]
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann d... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]