Was darf ein Angeklagter im Gericht tun?

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Ein Angeklagter hat im Gericht verschiedene Rechte und Möglichkeiten, die ihm im Rahmen des Verfahrens zustehen. Dazu gehören: 1. **Recht auf Verteidigung**: Der Angeklagte hat das Recht, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Er kann auch selbst zu seiner Verteidigung sprechen. 2. **Aussageverweigerungsrecht**: Der Angeklagte ist nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und kann die Aussage verweigern. 3. **Beweisanträge stellen**: Der Angeklagte kann Beweisanträge stellen, um bestimmte Beweise oder Zeugen vorzubringen, die zu seiner Entlastung beitragen könnten. 4. **Fragen stellen**: Er hat das Recht, Fragen an Zeugen zu stellen, die im Verfahren aussagen. 5. **Recht auf Akteneinsicht**: Der Angeklagte kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, um sich auf seine Verteidigung vorzubereiten. 6. **Recht auf faire Verhandlung**: Der Angeklagte hat das Recht auf eine faire und öffentliche Verhandlung. 7. **Recht auf Berufung**: Nach einem Urteil hat der Angeklagte das Recht, gegen das Urteil Berufung einzulegen, wenn er mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass der Angeklagte die Möglichkeit hat, sich angemessen zu verteidigen und dass das Verfahren gerecht abläuft.

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