Welche Voraussetzungen gibt es für einen Lieferverzug?

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Ein Lieferverzug tritt ein, wenn ein Verkäufer die vertraglich vereinbarte Lieferfrist nicht einhält. Die Voraussetzungen für einen Lieferverzug sind im deutschen Recht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), geregelt. Hier sind die wesentlichen Voraussetzungen: 1. **Fälligkeit der Lieferung**: Die Lieferung muss fällig sein, d.h., der vereinbarte Liefertermin muss verstrichen sein. 2. **Mahnung**: In der Regel muss der Käufer den Verkäufer mahnen, es sei denn, die Mahnung ist nach § 286 Abs. 2 BGB entbehrlich. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn: - für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, - der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, - aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. 3. **Vertretenmüssen des Verkäufers**: Der Verkäufer muss den Verzug zu vertreten haben, d.h., er muss schuldhaft gehandelt haben (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). 4. **Kein Ausschluss des Verzuges**: Es dürfen keine vertraglichen oder gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen, die den Verzug ausschließen. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit ein Lieferverzug vorliegt.

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