Was ist eine Vollstreckungserinnerung?

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Eine Vollstreckungserinnerung ist ein Rechtsbehelf im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht. Sie dient dazu, Maßnahmen des Gerichtsvollziehers oder anderer Vollstreckungsorgane auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Mit einer Vollstreckungserinnerung kann der Schuldner oder auch der Gläubiger Einwendungen gegen die Art und Weise der Vollstreckung erheben, wenn sie der Meinung sind, dass die Vollstreckungsvorschriften nicht korrekt eingehalten wurden. Die Vollstreckungserinnerung wird beim zuständigen Vollstreckungsgericht eingereicht, das dann über die Rechtmäßigkeit der beanstandeten Vollstreckungsmaßnahme entscheidet. Sie ist in der Regel formlos und ohne Anwaltszwang möglich, sollte jedoch gut begründet sein, um Erfolg zu haben.

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