Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Verwaltungsgerichtsverfahren werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (G) abgerechnet, wenn ein Anwalt beauftragt wurde. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens und den entsprechenden Gebührentabellen.In Deutschland gibt es verschiedene Gebührenarten, die anfallen können, darunter: 1. **Verfahrensgebühren**: Diese fallen für die Einleitung des Verfahrens an. 2. **Terminsgebühren**: Diese werden fällig, wenn ein Gerichtstermin stattfindet. 3. **Pauschgebühren**: Diese können für bestimmte Tätigkeiten anfallen, wie z.B. die Einreichung von Schriftsätzen. Wenn keine anwaltliche Vertretung in Anspruch genommen wird, können die Kosten für das Verfahren auch von der unterliegenden Partei getragen werden, abhängig von der Entscheidung des Gerichts. Zudem können in bestimmten Fällen auch Gerichtskosten anfallen, die unabhängig von den Anwaltskosten sind. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die möglichen Kosten und Gebühren zu informieren, um eine klare Vorstellung von den finanziellen Aspekten des Verfahrens zu haben.
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]
Wenn auf einer Abrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausgewiesen sind, gilt grundsätzlich, dass der Empfänger der Abrechnung davon Kenntnis h... [mehr]