Wie kann sich ein Vermieter gegen Sperrmüll im Keller und auf dem Grundstück wehren?

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Der Vermieter kann sich zivilrechtlich und praktisch in mehreren Stufen wehren: 1. **Dokumentieren** Ablagerungen mit Datum, Fotos, Zeugen und Ort festhalten. 2. **Hausordnung / Mietvertrag prüfen** Meist ist das Abstellen von Sperrmüll in Gemeinschaftsflächen verboten. Das stärkt die Position des Vermieters. 3. **Schriftliche Aufforderung an die Mieter** Die verantwortlichen Mieter zur **sofortigen Beseitigung** und zur künftigen Unterlassung auffordern, mit **klarer Frist**. 4. **Abmahnung** Bei Verstoß kann der Vermieter den betreffenden Mieter **abmahnen**. Das ist wichtig als Vorstufe weiterer Maßnahmen. 5. **Entsorgung auf Kosten des Verursachers** Ist der Verursacher bekannt und reagiert nicht, kann der Vermieter entsorgen lassen und **Schadensersatz bzw. Kostenerstattung** verlangen. 6. **Unterlassungsanspruch** Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter solche Ablagerungen künftig unterlässt. 7. **Kündigung bei beharrlichem Verhalten** Bei wiederholten oder schweren Verstößen kommt nach vorheriger Abmahnung auch eine **ordentliche**, in gravierenden Fällen unter Umständen sogar **fristlose Kündigung** in Betracht. 8. **Unbekannter Verursacher** Ist nicht feststellbar, wer den Sperrmüll abgestellt hat, ist die Lage schwieriger. Dann bleiben meist: - allgemeiner Aushang / Rundschreiben, - Verschärfung der Hausordnung, - Kontrolle der Gemeinschaftsflächen, - Entsorgung zunächst durch den Vermieter. Eine Umlage der Kosten auf alle Mieter ist **nicht ohne Weiteres** möglich; das hängt von Mietvertrag und Kostenart ab. 9. **Öffentlich-rechtliche Seite** Je nach Gemeinde kann illegale Müllablagerung auch ordnungswidrig sein. Dann kann das **Ordnungsamt** eingeschaltet werden. Kurz: **Abmahnen, Beseitigung verlangen, Kosten beim Verursacher geltend machen und bei Wiederholung kündigungsrechtlich vorgehen.** Ist der Täter unbekannt, ist vor allem saubere Dokumentation entscheidend.

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