Nein. Ein Vermieter muss der Deutschen Post normalerweise keinen Schlüssel für den Zugang zum Briefkasten geben – er muss aber dafür sorgen, dass dein Briefkasten für die Zus...
Muss der Vermieter bei der Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung Belege als Nachweis der Kosten vorlegen?
Antwort vomJa. In Deutschland muss der Vermieter dem Mieter auf Verlangen die der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege zur Einsicht vorlegen (Belegeinsicht), damit der Mieter die abgerechneten Kosten prüfen kann. Ein automatisches Mitsenden von Kopien mit der Abrechnung ist in der Regel nicht erforderlich; der Vermieter muss aber die Einsicht ermöglichen und die Belege geordnet bereithalten. In bestimmten Fällen (z.B. wenn eine persönliche Einsicht unzumutbar ist) kann auch die Übersendung von Kopien in Betracht kommen, wobei der Vermieter dafür üblicherweise angemessene Kopierkosten verlangen darf.
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Wann darf ein Vermieter nach schweizerischem Mietrecht statt mit drei Monaten schon mit einem Monat kündigen?
Bei einer Wohnung darf der Vermieter die normale 3‑Monatsfrist nicht einfach auf 1 Monat verkürzen; eine Kündigung mit 30 Tagen ist nur als ausserordentliche Kündigung in gesetzlich ger...
Darf mein gewerblicher Vermieter die Nutzung des Geländes nachträglich einschränken und den Betrieb der Mietsache dadurch deutlich erschweren?
Ja – aber nur sehr eingeschränkt. Wenn dein Vermieter nach Vertragsschluss Flächen, Zufahrten, Stellplätze oder sonstige Gelände-Nutzungen beschneidet, die für den verei...