Muss der Vermieter bei der Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung Belege als Nachweis der Kosten vorlegen?

Antwort vom

Ja. In Deutschland muss der Vermieter dem Mieter auf Verlangen die der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege zur Einsicht vorlegen (Belegeinsicht), damit der Mieter die abgerechneten Kosten prüfen kann. Ein automatisches Mitsenden von Kopien mit der Abrechnung ist in der Regel nicht erforderlich; der Vermieter muss aber die Einsicht ermöglichen und die Belege geordnet bereithalten. In bestimmten Fällen (z.B. wenn eine persönliche Einsicht unzumutbar ist) kann auch die Übersendung von Kopien in Betracht kommen, wobei der Vermieter dafür üblicherweise angemessene Kopierkosten verlangen darf.

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