Ja, in der Regel kannst du mit einer vorläufigen Sterbeurkunde (oft als „Sterbefallanzeige“ oder „vorläufige Sterbeurkunde“ bezeichnet) die Erbschaft beim Nachlassger... [mehr]
Der Unterschied zwischen einer "muss"- und einer "soll"-Vorschrift in einem Testament liegt in der Verbindlichkeit der jeweiligen Regelung. 1. **Muss-Vorschrift**: Diese Vorschrift ist zwingend und muss genau so umgesetzt werden. Wenn im Testament eine "muss"-Vorschrift enthalten ist, ist der Testator (der Erblasser) verpflichtet, diese Anordnung zu befolgen. Ein Beispiel könnte die Pflicht sein, einen bestimmten Erben zu benennen oder eine bestimmte Vermögensverteilung vorzunehmen. 2. **Soll-Vorschrift**: Diese Vorschrift ist eher empfehlend und lässt Spielraum für Abweichungen. Eine "soll"-Vorschrift gibt dem Testator die Möglichkeit, von der Anordnung abzuweichen, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Es handelt sich um eine Empfehlung, die nicht zwingend befolgt werden muss. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass "muss"-Vorschriften rechtlich bindend sind, während "soll"-Vorschriften lediglich eine Orientierung bieten.
Ja, in der Regel kannst du mit einer vorläufigen Sterbeurkunde (oft als „Sterbefallanzeige“ oder „vorläufige Sterbeurkunde“ bezeichnet) die Erbschaft beim Nachlassger... [mehr]
Um an dein Erbe zu kommen, sind in der Regel folgende Schritte notwendig: 1. **Feststellung des Erbfalls:** Der Tod der erblassenden Person muss offiziell festgestellt werden (Sterbeurkunde). 2. **E... [mehr]
Die „Durchbrechung der gleitenden Nachfolge“ ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht. Er bezieht sich auf die Regelung, dass das Erbrecht grundsätzlich eine „gleitende Nachfo... [mehr]