Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Der Unterschied zwischen der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, das durch einen Tarif geregelt ist, und der Kündigung eines gesetzlichen Arbeitsvertrags liegt hauptsächlich in den Regelungen und Bedingungen, die für die Kündigung gelten. 1. **Tarifvertrag**: Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und kann spezifische Kündigungsfristen, -gründe und -verfahren festlegen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen können. Oft bieten Tarifverträge zusätzlichen Schutz für Arbeitnehmer, wie z.B. längere Kündigungsfristen oder besondere Regelungen für bestimmte Gruppen von Beschäftigten. 2. **Gesetzlicher Arbeitsvertrag**: Ein gesetzlicher Arbeitsvertrag unterliegt den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und anderen Gesetzen festgelegt sind. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt und gelten, wenn keine abweichenden Regelungen durch einen Tarifvertrag oder eine individuelle Vereinbarung getroffen wurden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Tarifverträge oft spezifischere und möglicherweise günstigere Regelungen für die Kündigung enthalten können, während gesetzliche Arbeitsverträge den allgemeinen rechtlichen Rahmen bieten.
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]