Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Eine transparente Datenschutzerklärung sollte folgende Elemente enthalten: 1. **Einleitung und Verantwortlicher**: Eine klare Einführung, wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, inklusive Kontaktdaten. 2. **Datenarten**: Eine Auflistung der personenbezogenen Daten, die gesammelt werden (z.B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse). 3. **Zwecke der Datenverarbeitung**: Eine Erklärung, warum die Daten gesammelt und wie sie verwendet werden. 4. **Rechtsgrundlagen**: Die rechtlichen Grundlagen für die Datenverarbeitung (z.B. Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse). 5. **Datenweitergabe**: Informationen darüber, ob und an wen die Daten weitergegeben werden (z.B. Dienstleister, Partnerunternehmen). 6. **Speicherdauer**: Angaben darüber, wie lange die Daten gespeichert werden. 7. **Rechte der Betroffenen**: Eine Auflistung der Rechte der Nutzer, wie Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruchsrecht. 8. **Sicherheitsmaßnahmen**: Eine Beschreibung der Maßnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden. 9. **Cookies und Tracking**: Informationen über die Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien. 10. **Änderungen der Datenschutzerklärung**: Hinweise darauf, wie und wann die Datenschutzerklärung geändert werden kann und wie die Nutzer darüber informiert werden. 11. **Kontaktinformationen für Datenschutzanfragen**: Angaben, wie Nutzer bei Fragen oder Beschwerden Kontakt aufnehmen können. Eine gut strukturierte und verständliche Datenschutzerklärung hilft dabei, das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung ist ein zentrales Prinzip im öffentlichen Vergaberecht. Er besagt, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich im Wege einer öffe... [mehr]
Nein, interne Parteisitzungen müssen dem Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. Das IFG gilt für Bundesbehörden und regelt de... [mehr]
Ob Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) für Röntgen- und Ultraschallgeräte Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVV) nach Art. 28 DSGVO enthalten müssen, hängt davon ab, ob im R... [mehr]
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) müssen nicht zwingend eigene Datenschutzregelungen enthalten. Datenschutzrechtliche Informationen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnu... [mehr]
Nein, das ist in der Regel nicht zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland muss die Abmeldung von Newslettern f&uu... [mehr]
Das Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit eines Menschen, insbesondere seine Privatsphäre, Ehre und das Recht am eigenen Bild und Wort. Dieses Recht gilt grundsätzli... [mehr]
Ja, Teilnahmebedingungen sollten unbedingt Hinweise zum Datenschutz beinhalten. Sobald im Rahmen eines Gewinnspiels, einer Umfrage oder einer anderen Aktion personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet... [mehr]
Wenn die Stadt Mainz personenbezogene Daten missbraucht hat, ist in der Regel der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) zuständig. Die... [mehr]
Datenschutzmissbrauch durch eine Stadt kann erhebliche Auswirkungen auf ein Verfahren haben, insbesondere wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben, verarbeitet oder weitergegeben wu... [mehr]