Ein Staatsanwalt handelt vor der Gerichtsverhandlung in mehreren Schritten: 1. **Fallvorbereitung**: Der Staatsanwalt sammelt Beweise, überprüft Zeugenaussagen und analysiert die Akten. Dies umfasst auch die Sichtung von Polizeiberichten und anderen relevanten Dokumenten. 2. **Rechtsbewertung**: Er bewertet die rechtlichen Aspekte des Falls, um festzustellen, ob genügend Beweise vorliegen, um Anklage zu erheben. Dabei wird auch die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Verfahrens berücksichtigt. 3. **Anklageerhebung**: Wenn genügend Beweise vorliegen, erhebt der Staatsanwalt Anklage. Dies geschieht in der Regel durch das Einreichen einer Anklageschrift beim zuständigen Gericht. 4. **Verhandlungen**: Vor der Verhandlung kann der Staatsanwalt mit der Verteidigung verhandeln, um möglicherweise einen Vergleich oder eine Einigung zu erzielen, die eine Gerichtsverhandlung überflüssig macht. 5. **Vorbereitung auf die Verhandlung**: Der Staatsanwalt bereitet sich auf die mündliche Verhandlung vor, indem er seine Argumente strukturiert, Beweise organisiert und Zeugen vorbereitet. 6. **Koordination mit der Polizei**: Der Staatsanwalt arbeitet eng mit der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen und Beweise bereitstehen. Diese Schritte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der Fall vor Gericht erfolgreich präsentiert werden kann.