Muss der Schuldner in einem Regelinsolvenzverfahren vom Amtsgericht über eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung unterrichtet werden?

Antwort

Ja, der Schuldner muss in einem Regelinsolvenzverfahren über Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung unterrichtet werden. Diese Forderungen sind von besonderer Bedeutung, da sie gemäß § 302 InsO (Insolvenzordnung) nicht von der Restschuldbreiung erfasst werden. Das bedeutet, dass der Schuldner diese Forderungen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens weiterhin begleichen muss. Daher ist es wichtig, dass der Schuldner über solche Forderungen informiert wird.

KI fragen

Verwandte Fragen

Was tun, wenn ein Schuldner einen privaten Kredit von 2500 EUR mit zinslosem Vertrag und einem Fahrzeugbrief als Sicherheit für ein minderwertiges Auto nicht zurückzahlt?

In deinem Fall hast du privat 2.500 EUR zinslos verliehen und als Sicherheit den Fahrzeugbrief eines minderwertigen Autos erhalten. Der Schuldner zahlt nicht zurück. Hier sind die wichtigsten Sch... [mehr]

Was passiert, wenn ein Schuldner trotz Gerichtsurteil nicht zahlen kann?

Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]

Wie wird in einer Klage formuliert, dass die Gerichtskosten verlangt werden?

In einer Klageschrift wird der Antrag auf Erstattung der Gerichtskosten üblicherweise wie folgt formuliert: „Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ A... [mehr]

Wie kann man einen privaten Schuldner pfänden?

Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]

Wie wird eine neue Anschrift des Schuldners beim Vollstreckungsbescheid berücksichtigt?

Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]