Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Ja, der Schuldner muss in einem Regelinsolvenzverfahren über Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung unterrichtet werden. Diese Forderungen sind von besonderer Bedeutung, da sie gemäß § 302 InsO (Insolvenzordnung) nicht von der Restschuldbreiung erfasst werden. Das bedeutet, dass der Schuldner diese Forderungen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens weiterhin begleichen muss. Daher ist es wichtig, dass der Schuldner über solche Forderungen informiert wird.
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]