Ein häufig zitiertes, thematisch passendes Zitat stammt von Gustav Radbruch, einem bedeutenden deutschen Rechtsphilosophen. Er formulierte 1946 in seinem berühmten Aufsatz „Gesetzliche... [mehr]
Das Pflichtteilsrecht in Österreich wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert, um den Bedürfnissen der Gesellschaft besser gerecht zu werden. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Höhe des Pflichtteils, der nun in der Regel 50% des gesetzlichen Erbteils beträgt. Zudem wurde die Möglichkeit der Pflichtteilsentziehung unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert. Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Regelung der Pflichtteilsansprüche für nichteheliche Lebensgemeinschaften und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen, die von Erben erbracht wurden. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Rechte von Erben zu stärken und gleichzeitig den Erblassern mehr Gestaltungsspielraum zu geben. Für detaillierte Informationen und aktuelle Entwicklungen ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Erbrecht oder an die zuständigen Behörden zu wenden.
Ein häufig zitiertes, thematisch passendes Zitat stammt von Gustav Radbruch, einem bedeutenden deutschen Rechtsphilosophen. Er formulierte 1946 in seinem berühmten Aufsatz „Gesetzliche... [mehr]
Um beurteilen zu können, ob ein bestimmter Vertrag mit dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) konform ist, ist es notwendig, den vollständigen Vertragstext zu kennen und z... [mehr]
Ein durch Heiratheiratetes erwachsenes Kind – also das Stiefkind – erhält in Deutschland grundsätzlich **keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch** gegenüber dem Stiefeltern... [mehr]
In Österreich ist ein vollständiger Verzicht auf Haftung für Dienstleistungen rechtlich nur eingeschränkt möglich. Grundsätzlich gilt: Vertragspartner können im Rahm... [mehr]