Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kaufvertragsabschluss und dem Closing ist entscheidend für den Vollzug eines Kaufvertrags, insbesondere im Immobilien- und Unternehmensrecht. 1. **Kaufvertragsabschluss**: Dieser erfolgt, wenn die Parteien sich über die wesentlichen Vertragsinhalte einig sind und der Vertrag rechtsgültig unterzeichnet wird. Ab diesem Zeitpunkt entstehen rechtliche Verpflichtungen für beide Parteien, jedoch sind die Eigentumsübertragung und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten noch nicht vollzogen. 2. **Closing**: Das Closing ist der abschließende Schritt, bei dem die vertraglich vereinbarten Leistungen tatsächlich erbracht werden. Hier erfolgt in der Regel die Übergabe des Eigentums, die Zahlung des Kaufpreises und die Erfüllung weiterer vertraglicher Bedingungen. Das Closing kann von bestimmten Bedingungen abhängen, die im Kaufvertrag festgelegt sind, wie z.B. die Genehmigung durch Dritte oder die Erfüllung bestimmter Auflagen. Bis zum Closing bleibt das Risiko des Eigentumsübergangs in der Regel beim Verkäufer, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart. Zusammengefasst: Der Kaufvertragsabschluss begründet die rechtlichen Verpflichtungen, während das Closing die tatsächliche Durchführung des Kaufes darstellt.
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Bei Kaufverträgen gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werde... [mehr]
Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrags nach deutschem Recht sind: 1. **Zwei übereinstimmende Willenserklärungen**: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). 2. **Vertragspar... [mehr]
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]
Ein Kaufvertrag zwischen gewerblichen Kunden über einen PKW sollte klar, präzise und rechtssicher formuliert sein. Hier ein Muster, das du anpassen kannst: --- **Kaufvertrag über ein... [mehr]