Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen Kaufvertragsabschluss und Closing?

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Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kaufvertragsabschluss und dem Closing ist entscheidend für den Vollzug eines Kaufvertrags, insbesondere im Immobilien- und Unternehmensrecht. 1. **Kaufvertragsabschluss**: Dieser erfolgt, wenn die Parteien sich über die wesentlichen Vertragsinhalte einig sind und der Vertrag rechtsgültig unterzeichnet wird. Ab diesem Zeitpunkt entstehen rechtliche Verpflichtungen für beide Parteien, jedoch sind die Eigentumsübertragung und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten noch nicht vollzogen. 2. **Closing**: Das Closing ist der abschließende Schritt, bei dem die vertraglich vereinbarten Leistungen tatsächlich erbracht werden. Hier erfolgt in der Regel die Übergabe des Eigentums, die Zahlung des Kaufpreises und die Erfüllung weiterer vertraglicher Bedingungen. Das Closing kann von bestimmten Bedingungen abhängen, die im Kaufvertrag festgelegt sind, wie z.B. die Genehmigung durch Dritte oder die Erfüllung bestimmter Auflagen. Bis zum Closing bleibt das Risiko des Eigentumsübergangs in der Regel beim Verkäufer, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart. Zusammengefasst: Der Kaufvertragsabschluss begründet die rechtlichen Verpflichtungen, während das Closing die tatsächliche Durchführung des Kaufes darstellt.

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