Welche Rechtsordnung gilt, wenn ich nicht möchte, dass mein Praxispartner meine Umfrageergebnisse weitergibt?

Antwort

In einem solchen Fall greift in der Regel das Datenschutzrecht, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union. Diese regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und gibt dir das Recht, die Weitergabe deiner Daten zu kontrollieren. Du solltest sicherstellen, dass du eine Einwilligung zur Verarbeitung deiner Daten gegeben hast und dass dein Praxispartner diese Daten nur im Rahmen der vereinbarten Zwecke verwendet. Es kann auch sinnvoll sein, eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, die die Vertraulichkeit der Umfrageergebnisse regelt. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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