Ob eine bedrohte Person der Polizei die Nummer und Adresse von Zeugen geben darf, hängt von verschiedenen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten ab. **Grundsätzliches:** - Wenn die... [mehr]
In einem solchen Fall greift in der Regel das Datenschutzrecht, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union. Diese regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und gibt dir das Recht, die Weitergabe deiner Daten zu kontrollieren. Du solltest sicherstellen, dass du eine Einwilligung zur Verarbeitung deiner Daten gegeben hast und dass dein Praxispartner diese Daten nur im Rahmen der vereinbarten Zwecke verwendet. Es kann auch sinnvoll sein, eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, die die Vertraulichkeit der Umfrageergebnisse regelt. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Ob eine bedrohte Person der Polizei die Nummer und Adresse von Zeugen geben darf, hängt von verschiedenen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten ab. **Grundsätzliches:** - Wenn die... [mehr]
Das Zweckübertragungsverbot ist ein Begriff aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Es besagt, dass personenbezogene Daten, die fü... [mehr]
Datenschutz betrifft grundsätzlich alle Personen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das umfasst: 1. **Unternehmen und Organisationen**: Jede Firma, Behörde, Verein... [mehr]
Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet den personenbezogener Daten, die von Behörden und öffentlichen Stellen verarbeitet werden. Ziel ist es, die Privatsphäre der B... [mehr]
Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]
Die Nutzung von GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen ist in Deutschland datenschutzrechtlich streng geregelt. Grundsätzlich gilt: Das Überwachen von Mitarbeitern durch GPS-Ortung ist nur unter b... [mehr]