Welche Rechtsordnung gilt, wenn ich nicht möchte, dass mein Praxispartner meine Umfrageergebnisse weitergibt?

Antwort

In einem solchen Fall greift in der Regel das Datenschutzrecht, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union. Diese regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und gibt dir das Recht, die Weitergabe deiner Daten zu kontrollieren. Du solltest sicherstellen, dass du eine Einwilligung zur Verarbeitung deiner Daten gegeben hast und dass dein Praxispartner diese Daten nur im Rahmen der vereinbarten Zwecke verwendet. Es kann auch sinnvoll sein, eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, die die Vertraulichkeit der Umfrageergebnisse regelt. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was bedeutet Rechtsordnung?

Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit aller rechtlichen Normen (Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Gewohnheitsrecht usw.), die in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft gelten. Sie regelt das... [mehr]

Darf jemand bei der Laptop-Reparatur auf der Festplatte schnüffeln?

Nein, jemand, der deinen Laptop repariert, darf nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung auf der Festplatte schnüffeln. Techniker sollten sich an Datenschutzbestimmungen halten und nur auf... [mehr]

Erkläre die Datenschutzerklärung einfach.

Die Datenschutzerklärung ist ein Dokument, das erklärt, wie ein Unternehmen oder eine Website mit deinen persönlichen Daten umgeht. Hier sind die wichtigsten Punkte einfach erklärt... [mehr]