Ob die Rechtsgrundlage „Einwilligung“ oder „berechtigtes Interesse“ ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab. Im Datenschutzrecht, insbesondere nach der Datenschutz-Grun... [mehr]
Die Speicherung personenbezogener Daten durch den Arbeitgeber ist in Deutschland vor allem durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß Art. 6 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der dort genannten Bedingungen erfüllt ist. Für Arbeitgeber sind insbesondere folgende Grundlagen relevant: 1. **Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)**: Der Arbeitnehmer hat in die Verarbeitung seiner Daten eingewilligt. 2. **Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)**: Die Verarbeitung ist erforderlich, um einen Vertrag mit dem Arbeitnehmer zu erfüllen. 3. **Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)**: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten zu speichern. 4. **Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)**: Die Verarbeitung ist erforderlich, um die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder eines Dritten zu wahren, sofern die Interessen oder Grundrechte des Arbeitnehmers nicht überwiegen. Zusätzlich regelt das BDSG spezifische Aspekte der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext, insbesondere in den §§ 26 ff. BDSG, die die Verarbeitung von Beschäftigtendaten betreffen.
Ob die Rechtsgrundlage „Einwilligung“ oder „berechtigtes Interesse“ ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab. Im Datenschutzrecht, insbesondere nach der Datenschutz-Grun... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für deinen Anspruch auf eine korrekte Handwerkerrechnung ergibt sich in Deutschland vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Preisangabenverordnung (PAngV)... [mehr]