Eine Vereinsmitgliedschaft kündigst du wirksam nur nach der Satzung des Vereins; entscheidend sind dort Kündigungsfrist, Form und der richtige Empfänger. Fehlt eine Sonderregel, wirkt d...
Rechtsgrundlage BGB für Herausgabe von Vereinseigentum?
Antwort vomDie Rechtsgrundlage für die Herausgabe von Vereinseigentum im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich in § 985 BGB. Dieser Paragraph regelt das Herausgaberecht des Eigentümers gegenüber dem Besitzer. Demnach kann der Eigentümer von einem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, es sei denn, der Besitzer kann ein Recht zum Besitz geltend machen. Zusätzlich können auch die Vorschriften über die Eigentumsverhältnisse und die Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Mitgliedern eines Vereins relevant sein, insbesondere in den §§ 21 ff. BGB, die die rechtlichen Grundlagen von Vereinen behandeln.
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