Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für die Herausgabe von Vereinseigentum im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich in § 985 BGB. Dieser Paragraph regelt das Herausgaberecht des Eigentümers gegenüber dem Besitzer. Demnach kann der Eigentümer von einem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, es sei denn, der Besitzer kann ein Recht zum Besitz geltend machen. Zusätzlich können auch die Vorschriften über die Eigentumsverhältnisse und die Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Mitgliedern eines Vereins relevant sein, insbesondere in den §§ 21 ff. BGB, die die rechtlichen Grundlagen von Vereinen behandeln.
Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapier... [mehr]
Ein Verein wird in Deutschland beim zuständigen Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht (Registergericht) geführt, das für den Sitz des Vereins zustä... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Der wichtigste Vorteil eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist die rechtliche Selbstständigkeit: Der Verein wird zu einer eigenen juristischen Person. Das bedeutet konkret: 1. **Haftungsbeschr&au... [mehr]
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]