Kann ein Rechner von der Polizei durchsucht werden, nur weil er im Internet ist?

Antwort vom

Nein, ein Rechner kann nicht einfach nur deshalb von der Polizei durchsucht werden, weil er mit dem Internet verbunden ist. Für eine Durchsuchung eines Rechners benötigt die Polizei in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, der auf einem konkreten Verdacht basiert. Es müssen also hinreichende Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, die eine solche Maßnahme rechtfertigen. In bestimmten dringenden Fällen kann auch eine staatsanwaltschaftliche Anordnung ausreichend sein, aber auch hier müssen konkrete Verdachtsmomente vorliegen.

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