Welche Informationen sind gesetzlich in einem Preisschild in Österreich vorgeschrieben?

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In Österreich müssen Preisschilder bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Informationen, die auf einem Preisschild angegeben sein müssen, sind: 1. **Endpreis**: Der Preis muss inklusive aller Steuern und Abgaben angegeben werden. Das bedeutet, dass der Preis, den der Kunde letztendlich zahlen muss, klar ersichtlich sein muss. 2. **Grundpreis**: Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, muss zusätzlich zum Endpreis auch der Grundpreis (Preis pro Einheit, z.B. pro Kilogramm, Liter, Meter) angegeben werden. 3. **Währung**: Der Preis muss in Euro angegeben werden. 4. **Preis pro Mengeneinheit**: Bei Produkten, die in Verpackungen verkauft werden, muss der Preis pro Mengeneinheit (z.B. pro 100 Gramm oder pro Liter) angegeben werden, um den Vergleich zu erleichtern. 5. **Preisangabenverordnung**: Die Preisangaben müssen gut lesbar, eindeutig und leicht zuzuordnen sein. Diese Anforderungen sind in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Weitere Informationen dazu können auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gefunden werden: [BMDW - Preisangabenverordnung](https://www.bmdw.gv.at/).

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