Ja, aber nicht grenzenlos: Den aktuellen Arbeitgeber darf ein neuer Arbeitgeber ohne deine Einwilligung grundsätzlich nicht kontaktieren; bei früheren Arbeitgebern ist eine Nachfrage eher zu...
Nenne zwei Obliegenheiten für die Behandlung von Bewerbungsunterlagen.
Antwort vomBei der Behandlung von eingereichten Bewerbungsunterlagen sind zwei wichtige Obliegenheiten zu beachten: 1. **Vertraulichkeit**: Die Bewerbungsunterlagen müssen vertraulich behandelt werden. Das bedeutet, dass persönliche Daten der Bewerber, wie Name, Adresse, Geburtsdatum und andere sensible Informationen, nicht ohne Zustimmung des Bewerbers an Dritte weitergegeben werden dürfen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu diesen Informationen haben. 2. **Sorgfaltspflicht**: Es besteht eine Sorgfaltspflicht, die Bewerbungsunterlagen sorgfältig zu prüfen und zu bewerten. Dies umfasst die faire und objektive Beurteilung der Qualifikationen und Erfahrungen der Bewerber. Zudem sollten die Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahrt und nach Abschluss des Auswahlprozesses sicher entsorgt werden, um die Daten der Bewerber zu schützen.
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