Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung von Todes wegen, die von einer einzelnen Person (oder gemeinsam von Ehegatten als gemeinschaftliches Testament) errichtet und von einem Notar beurkundet wird. Es kann der Erblasser grundsätzlich jederzeit ändern oder widerrufen (§ 2253 BGB). **Erbvertrag:** Ein Erbvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person geschlossen wird. Er enthält bindende Verfügungen von Todes wegen (§ 1941 BGB). Einmal geschlossene erbvertragliche Bindungen können grundsätzlich nicht mehr einseitig widerrufen oder geändert werden, es sei denn, es ist ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vereinbart. **Wichtige Unterschiede:** - **Bindungswirkung:** Ein notarielles Testament ist grundsätzlich frei widerruflich, ein Erbvertrag ist bindend. - **Form:** Beide müssen notariell beurkundet werden, aber der Erbvertrag erfordert die gleichzeitige Anwesenheit beider Parteien beim Notar. - **Gestaltung:** Ein Testament ist einseitig, ein Erbvertrag zweiseitig. **Fazit:** Vor dem Gesetz werden ein notarielles Testament und ein Erbvertrag unterschiedlich behandelt, insbesondere hinsichtlich ihrer Bindungswirkung und Widerruflichkeit. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus/themen/erbrecht/erbrecht_node.html).
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Die Verjährung einer Forderung aus einer notariellen Leistung richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs... [mehr]
Ja, in der Regel kannst du mit einer vorläufigen Sterbeurkunde (oft als „Sterbefallanzeige“ oder „vorläufige Sterbeurkunde“ bezeichnet) die Erbschaft beim Nachlassger... [mehr]
Wenn eine notarielle Generalvollmacht verloren gegangen ist, gibt es in der Regel folgende Möglichkeiten, eine Kopie oder eine neue Ausfertigung zu erhalten: 1. **Kontaktaufnahme mit dem beurkun... [mehr]
Um an dein Erbe zu kommen, sind in der Regel folgende Schritte notwendig: 1. **Feststellung des Erbfalls:** Der Tod der erblassenden Person muss offiziell festgestellt werden (Sterbeurkunde). 2. **E... [mehr]