Muss der neue Ehegatte Auskunft über sein Einkommen geben, um zu prüfen, ob der geschiedene Ehegatte unterhaltsberechtigt ist?

Antwort

Ja, der neue Ehegatte kann zur Auskunft über sein Einkommen herangezogen werden, wenn es darum geht, die Unterhaltsberechtigung des geschiedenen Ehegatten zu überprüfen. In vielen Fällen wird das Einkommen des neuen Ehepartners berücksichtigt, um festzustellen, ob der geschiedene Ehegatte in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies geschieht im Rahmen der Unterhaltsberechnung, da das Einkommen des neuen Ehepartners die finanziellen Verhältnisse des geschiedenen Ehegatten beeinflussen kann.

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