In Deutschland richtet sich die Unterhaltspflicht nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wenn die Kinder nicht mehr... [mehr]
Ja, der neue Ehegatte kann zur Auskunft über sein Einkommen herangezogen werden, wenn es darum geht, die Unterhaltsberechtigung des geschiedenen Ehegatten zu überprüfen. In vielen Fällen wird das Einkommen des neuen Ehepartners berücksichtigt, um festzustellen, ob der geschiedene Ehegatte in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies geschieht im Rahmen der Unterhaltsberechnung, da das Einkommen des neuen Ehepartners die finanziellen Verhältnisse des geschiedenen Ehegatten beeinflussen kann.
In Deutschland richtet sich die Unterhaltspflicht nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wenn die Kinder nicht mehr... [mehr]
Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Das gilt auch, wenn das Kind psychisch kran... [mehr]