Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Ja, auch im niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsverfahren muss ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Die Zustellung ist notwendig, um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, von seinen Rechten Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Die genauen Regelungen zur Zustellung können im Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) nachgelesen werden.
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Ein Versäumnisurteil und ein Vollstreckungsbescheid sind zwei unterschiedliche Instrumente im deutschen Zivilprozessrecht, die jeweils auf unterschiedlichen Wegen ergehen: - **Versäumnisurt... [mehr]
Ein förmliches Anschreiben zur Zusendung eines Vollstreckungsbescheides an den Betroffenen sollte sachlich, klar und höflich formuliert sein. Hier ein Mustertext, den du anpassen kannst: --... [mehr]