Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Ein Unternehmen ist rechtlich nicht verpflichtet, einen Mitarbeiter, der betriebsbedingt gekündigt wurde, wieder einzustellen, wenn sich die wirtschaftliche Lage verbessert. Die betriebsbedingte Kündigung erfolgt in der Regel aufgrund von dringenden betrieblichen Erfordernissen, und die Entscheidung zur Wiederanstellung liegt im Ermessen des Unternehmens. Es kann jedoch tarifliche oder betriebliche Regelungen geben, die eine bevorzugte Wiederanstellung vorsehen. In solchen Fällen wäre es ratsam, die spezifischen Arbeitsverträge oder Tarifverträge zu prüfen.
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]
Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]