A sollte zunächst prüfen, ob er als Auftraggeber rechtlich verpflichtet ist, sicherzustellen, dass auch Subunternehmer (wie C) den Mindestlohn zahlen und entsprechende Freistellungsklauseln... [mehr]
Ja, eine Freistellung des Arbeitnehmers nach Kündigung sollte schriftlich vom Arbeitgeber kommuniziert werden. Eine schriftliche Mitteilung sorgt für Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Vereinbarung. Zudem ist es wichtig, dass die Bedingungen der Freistellung, wie beispielsweise der Zeitraum und eventuelle Regelungen zur Vergütung, klar festgehalten werden. Dies schützt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer im Falle von Missverständnissen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.
A sollte zunächst prüfen, ob er als Auftraggeber rechtlich verpflichtet ist, sicherzustellen, dass auch Subunternehmer (wie C) den Mindestlohn zahlen und entsprechende Freistellungsklauseln... [mehr]
Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]