Muss eine Freistellung des Arbeitnehmers nach Kündigung schriftlich vom Arbeitgeber kommuniziert werden?

Antwort

Ja, eine Freistellung des Arbeitnehmers nach Kündigung sollte schriftlich vom Arbeitgeber kommuniziert werden. Eine schriftliche Mitteilung sorgt für Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Vereinbarung. Zudem ist es wichtig, dass die Bedingungen der Freistellung, wie beispielsweise der Zeitraum und eventuelle Regelungen zur Vergütung, klar festgehalten werden. Dies schützt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer im Falle von Missverständnissen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.

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