Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]
Ja, der Arbeitgeber muss bei der ordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds die Zustimmung des Arbeitsgerichts einholen. Nach § 15 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist eine Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nur mit Zustimmung des Betriebsrats oder, wenn dieser nicht zustimmt, mit Zustimmung des Arbeitsgerichts wirksam. Dies dient dem Schutz der Betriebsratsmitglieder, um sicherzustellen, dass ihre Rechte und Funktionen im Betrieb nicht willkürlich beeinträchtigt werden.
Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]